Gem. §2 unserer Vereinssatzung  kann jede natürliche Person Mitglied des Vereins werden.

Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat einen schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vorstand zu richten.

 

Bei minderjährigen Antragstellern ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch den Vorstand.

 

Bei stark steigenden Mitgliederzahlen und einem damit verbundenen dichten Flugbetrieb kann ein Aufnahmestopp durch den Vorstand beschlossen werden. Ihr werdet hier an dieser Stelle auf dem Laufenden gehalten.

 

 

 

 

 

Letztes Update 07.07.2017, Helmut

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