Gem. §2 unserer Vereinssatzung kann jede natürliche Person Mitglied des Vereins werden.
Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat einen schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vorstand zu richten.
Bei minderjährigen Antragstellern ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch den
Vorstand.
Bei stark steigenden Mitgliederzahlen und einem damit verbundenen dichten Flugbetrieb kann ein Aufnahmestopp durch den Vorstand beschlossen
werden. Ihr werdet hier an dieser Stelle auf dem Laufenden gehalten.